Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Trefferliste der letzten Suche

Navigation

gesetz Vorschriften (0)
  • Gesetze (0)
  • Rechtsverordnungen (0)
  • Verwaltungsvorschriften (0)
  • Verträge, sonstige Rechtsquellen (0)
rechtsprechung Gerichtsentscheidungen (1)
  • Ordentliche Gerichtsbarkeit (0)
  • Bereich erweiternVerwaltungsgerichtsbarkeit (1)
  • Finanzgerichtsbarkeit (0)
  • Arbeitsgerichtsbarkeit (0)
  • Schiedsgerichtsbarkeit (0)
  • Verfassungsgerichtsbarkeit (0)
  • Sozialgerichtsbarkeit (0)
  • Sonstige Gerichte (0)
rss RSS-Feed Gerichtsentscheidungen
Abonnieren Sie hier!
ffn Fortführungsnachweise
Rechtsvorschriften
Verwaltungsvorschriften (BayMBl.)

Suche

Eingeschränkt auf:
  • Aufnahme von mehreren Personen aus dem Rakhine-Staat und Vermittlung von zwei der Personen an gegen das myanmarische Militär kämpfende Rebellengruppe vor dem Militärputsch Filter entfernen

1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG Augsburg: Myanmarische Staatsangehörige vom Volk der Bamar und buddhistischer Glaubenszugehörigkeit, Klage auf Asyl, Flüchtlingsanerkennung und subsidiären Schutz sowie Abschiebungsverbote, Anerkennung als Asylberechtigte, Aufnahme von mehreren Personen aus dem Rakhine-Staat und Vermittlung von zwei der Personen an gegen das myanmarische Militär kämpfende Rebellengruppe vor dem Militärputsch, Ausreise mit Touristenvisum nach Deutschland auf dem Luftweg, Teilnahme an einer militärkritischen Kundgebung in Deutschland

    Urteil vom 22.06.2022 – Au 6 K 20.31370, Au 6 K 20.31372

  • ←
  • 1
  • →
Schlagworte Schlagworte
  • Anerkennung als Asylberechtigte
  • Ausreise mit Touristenvisum nach Deutschland auf dem Luftweg
  • Flüchtlingsanerkennung und subsidiären Schutz sowie Abschiebungsverbote
  • Klage auf Asyl
  • Myanmarische Staatsangehörige vom Volk der Bamar und buddhistischer Glaubenszugehörigkeit
  • Teilnahme an einer militärkritischen Kundgebung in Deutschland
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel